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Was das kostet

Im Jahr 2002 wurden vom Bundesausschuss der Zahnärzte und den Krankenkassen die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) gemeinsam beschlossen.

Aufgrund dieses Systems kann der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie den Grad der vorliegenden Fehlstellung bewerten und daraus ableiten, ob eine kieferorthopädische Therapie in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fällt.

Hierbei werden nur noch entsprechende Behandlungen bei Zahn- und Kieferfehlstellungen übernommen, bei denen das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigt wird bzw. zu beeinträchtigen droht.

Die Behandlungskosten bei Zahn- und Kieferfehlstellungen eines geringen Behandlungsbedarfsgrades werden von der Krankenkasse nicht übernommen.

Das bedeutet jedoch leider nicht zwingend, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung notwendig ist. Diese Korrekturen geringen Ausmaßes müssen jedoch privat übernommen werden. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten, die wir kurz und knapp darstellen wollen:

Bei gesetzlich versicherten Patienten

Ihre Krankenkasse kommt bei einer entsprechenden KIG-Einstufung auch für die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder auf...

  • Hierbei wurde von den Krankenkassen festgelegt, dass Sie einen entsprechenden Eigenanteil von 20% bis zum erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Therapie vorlegen müssen (bei zwei oder mehr Kindern sind es lediglich 10%). Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie erhalten Sie diesen Eigenanteil von Ihrer Krankenkasse zurück. Mögliche vereinbarte außervertragliche Leistungen werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht zurückerstattet. Hier können private Zusatzversicherungen mit entsprechendem Tarif aufkommen. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter www.waizmanntabelle.de/kinder

Wenn Sie privat versichert sind

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Leistungen einer kieferorthopädischen Behandlung komplett.

  • Bitte sprechen Sie vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung mit Ihrem Versicherer, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

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